Erste Hilfe im Betrieb
leicht gemacht!
Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und sorgen Sie für Sicherheit am Arbeitsplatz. Unsere praxisnahen Kurse bereiten Ihre Mitarbeiter:innen optimal auf den Ernstfall vor.
Für wen sind unsere Angebote?
Unsere Kurse richten sich an Unternehmen jeder Größe, die ihre gesetzliche Verpflichtung zur Benennung und Schulung von betrieblichen Ersthelfer:innen erfüllen möchten. Ob Industrie, Handwerk, Büro oder Bildungseinrichtungen – wir machen Ihre Teams fit für den Notfall.
Details zum Kurs
Unser Kurs für betriebliche Ersthelfer:innen vermittelt praxisnah und kompakt die wichtigsten Maßnahmen der Ersten Hilfe. Der Kurs ist von den Berufsgenossenschaften anerkannt und schließt mit einer offiziellen Bescheinigung ab.
Inhalte des Kurses:
- Sicherung der Unfallstelle und Absetzen eines Notrufs
- Wundversorgung und Umgang mit Verletzungen
- Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (inklusive Einsatz eines AED)
- Maßnahmen bei spezifischen Notfällen wie Verbrennungen, Atemwegserkrankungen oder Schock
Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und kann flexibel nach Ihren Bedürfnissen organisiert werden.
Jens Reuter
Erste Hilfe Ausbilder
Lerne vom Experten mit langjähriger Erfahrung in Erster Hilfe und Rettungsdienst. Mit Leidenschaft und Geduld macht Jens dich fit für den Notfall – verständlich, interaktiv und immer auf Augenhöhe.
Tel: 03381 799 87 00
E-Mail: kontakt@rescor.de
Verfügbare Termine
Ort wählen:
Programm & Ablauf
1. Begrüßung und Einführung
Vorstellung des Kurses und der Ausbilder:innen
Überblick über Organisatorisches, die Kursinhalte und Ziele
2. Theoretische Grundlagen
Bedeutung der Ersten Hilfe: Warum ist sie so wichtig?
Rechtliche Grundlagen
Eigenschutz und Absicherung der Unfallstelle
Überblick über die Rettungskette und das Absetzen eines Notrufs
3. Praktische Übungen Teil 1
Wundversorgung: Pflaster und Verbände richtig anlegen
Umgang mit starken Blutungen: Druckverband anlegen
Erkennen von Schocksituationen und Maßnahmen
Schwere Verletzungen, Verbrennungen, Verätzungen usw.
4. Lebensbedrohliche Erkrankungen
Erste Hilfe bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Unterkühlung usw.
5. Praktische Übungen Teil 2
Helmabnahme bei Motorradunfall
Bewusstlosigkeit erkennen und stabile Seitenlage durchführen
Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Praktische Übung an Übungspuppen
Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)
6. Spezifische Notfälle
Zielgruppenspezifische Notfallsituationen und Maßnahmen
Psychische Betreuung
Informationen zur Organspende
7. Abschluss und Bescheinigung
Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
Abschließende Fragen und Feedbackrunde
Ausgabe der offiziellen Erste-Hilfe-Bescheinigung
Ihre Vorteile mit uns
Zertifizierte Expertise
Unsere Ausbilder:innen sind erfahrene Rettungskräfte und zertifizierte Trainer:innen mit fundiertem Fachwissen.
Praxisnahe Schulung
Sie vermitteln Inhalte mit realitätsnahen Übungen, die auf echte Notfallsituationen vorbereiten.
Individuelle Betreuung
Wir gehen auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens ein.
Gesetzliche Anerkennung
Unsere Kurse erfüllen die Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Häufige Fragen
zu unseren Kursen
Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?
Der Umfang der Lehrgänge für Aus- bzw. Fortbildung betrieblicher Ersthelfer/-innen ist im DGUV-Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ festgelegt. Die Lehrgänge umfassen mindestens 9 Unterrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten dauert.
Können Erste-Hilfe-Kurse auch online absolviert werden?
Nein. Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Die Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildungen sollen auf Notfälle in realen Situationen vorbereiten, in denen vom Ersthelfenden konkrete Handlungen erwartet werden. Diese Handlungen müssen im Kurs praktisch geübt werden können. Daher sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen.
Wieviele Ersthelfende müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
1. | Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten | 1 | EH* |
2. | bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: | ||
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben | 5% | EH der anwesenden Versicherten | |
b) in sonstigen Betrieben | 10% | EH der anwesenden Versicherten |
* EH = Ersthelfer
Welche Anforderungen / Voraussetzungen werden an die Ausbildung und Ernennung von Ersthelfenden gestellt?
Grundsätzlich kann jede geeignete Person als Ersthelfer/in ausgebildet und benannt werden. Die Eignung umfasst dabei die individuellen Voraussetzungen, insbesondere persönliche, körperliche und geistige Aspekte. Die Unternehmerin / der Unternehmer sollte sich von der Eignung der Person überzeugen und dies bei der Entscheidung berücksichtigen. Aus Sicht des Fachbereiches sollte die Person für die Aufgabe des Ersthelfenden motiviert sein, wovon jedoch die Unterstützungspflichten der versicherten Person gemäß § 15 DGUV Vorschrift 1 nicht berührt werden.
Denken Sie auch an folgende Personen:
- sich selbst als Unternehmer (in kleinen Betrieben oft eine gute Lösung)
- ausländische Arbeitnehmer
- Führungskräfte
- Sicherheitsfachkräfte bzw. Sicherheitsbeauftragte
- neue Mitarbeiter/-innen
Wer bildet Ersthelferinnen und Ersthelfer aus?
Die von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Ausbildung der Ersthelfenden erfolgt durch eine dazu ermächtigte Stelle.
Unter www.bg-qseh.de finden Sie die Adressen und Telefonnummern der ermächtigten Stellen.
Welche Folgen hat es, wenn die Vorschriften missachtet werden?
Wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, können daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte eine Beschäftigte / ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.
Wann ist eine Fortbildung notwendig?
Betriebliche Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen müssen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Es gelten die gleichen Regelungen wie für die Ausbildung.
Was kostet die Ausbildung?
Die Teilnahmegebühren für die Standard-Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger. Die Ausbildungsträger rechnen direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab. Die restlichen Kosten (z. B. Entgeltfortzahlung, Fahrkosten) trägt das Unternehmen.
Der Standard-Lehrgang entsprechend § 23 SGB VII wird definiert durch § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit Anlage 2 der DGUV Vorschrift 1 und dem DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“.
Der Standard-Lehrgang beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Fachaufsicht durch den verantwortlichen Arzt bzw. Ärztin,
- Einsatz qualifizierter Lehrkräfte
- Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung,
- Bereitstellung von Lehrgangsräumen, ungeachtet der Frage, ob diese im Eigenbesitz bzw. extern angemietet oder auch kostenlos von beauftragenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden,
- Bereitstellung der notwendigen Demonstrations- und Unterrichtsmittel (z.B. zwei Übungsgeräte zur Wiederbelebung) sowie deren Aufbereitung und Desinfektion
- Bereitstellung geeigneter Medien,
- Schulung bis maximal 20 Personen,
- Aus- oder Fortbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (Nettounterrichtsdauer: 405 Minuten); ferner sind mindestens drei Pausen im Umfang von mindestens 45 Minuten vorzusehen.
- Aus- oder Fortbildungsinhalt richtet sich nach genehmigtem Leitfaden und Präsentation,
- Zurverfügungstellung von Teilnehmerunterlagen,
- Zurverfügungstellung einer Teilnahmebescheinigung,
- Dokumentation des Lehrganges,
- Abrechnung mit dem zuständigen UVT.
Die Kosten für den Standard-Lehrgang werden in Form von Pauschgebühren abgedeckt. Mit der Pauschgebühr gelten alle Aufwendungen für den Standard-Lehrgang abgegolten. Zusätzliche Kosten können Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger für den Standard-Lehrgang nicht in Rechnung gestellt werden.
Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers bzw. der Unternehmerin vom Standard-Lehrgang abgewichen werden soll und hieraus Mehrkosten entstehen, können diese mit dem Unternehmen abgerechnet werden. Voraussetzung ist ein zusätzlicher Vertrag zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unternehmen.
Folgende Abweichungen ermöglichen den Abschluss eines zusätzlichen zivilrechtlichen Vertrages:
- Inhouse-Kurse, die auf Wunsch des Unternehmens außerhalb der ermächtigten Stelle (z. B. im Unternehmen) stattfinden und hierdurch tatsächliche Mehrkosten entstehen (z.B. erhöhte Reisekosten für Dozenten gemäß Bundesreisekostengesetz). Inhouse-Schulungen für Kindergärten und Schulen sind von der Mehrkostenregelung ausgeschlossen!
- Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen auf Wunsch des Unternehmens,
- Zusatzleistungen die über die Standard-Leistungen hinausgehen bezüglich Übungs- und Demonstrationsmaterial, z. B. mehr als zwei Übungsgeräte zur Herz-Lungen- Wiederbelebung,
- Aufteilung der Aus- und Fortbildungslehrgänge jeweils auf mehr als 1 Tag,
- Abhalten des Kurses in einer Fremdsprache,
- Aufwendungen für Lehrtätigkeiten im Ausland.
Die Unfallversicherungsträger tragen die Lehrgangsgebühren nur für die Personen, die tatsächlich beim Lehrgang anwesend waren. Die ausbildenden ermächtigten Stellen sind berechtigt, für den Fall des Rücktrittes angemeldeter Personen, Stornoregelungen zu treffen.